Allgemeine Geschäftsbedingungen


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  •  1 Allgemeines, Vertragssprache

(1) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf die zwischen Ihnen (im Folgenden: „Auftraggeber“) und uns, Manuela Brockmann, mb-systems (im Folgenden: mb-systems - Impressum) geschlossenen Verträge, soweit nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

(2) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden Ihnen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widersprechen Sie einer Änderung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch Sie anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden Sie im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.

(3) Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien bestehen nicht. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung; dies gilt auch dann, wenn mb-systems den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Auftraggeber im Sinne von Absatz 1 können sowohl Verbraucher im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) als auch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sein.

  •  2 Datenschutz

Zu unseren Qualitätsansprüchen gehört es, verantwortungsbewusst mit Ihren personenbezogenen Daten umzugehen. Wir verweisen insoweit auf unsere Datenschutzerklärung.

  • 3 Vertragsschluss, Vertragssprache

(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf unserer Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.

(2) Für den Umfang des Auftrags und seiner Abwicklung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung von mb-systems maßgebend. mb-systems nimmt Aufträge grundsätzlich nur in schriftlicher Form entgegen. Mündliche oder telefonische Aufträge sind unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen. E-Mail gilt dementsprechend. Geschieht dies aufgrund des besonderen Wunsches des Auftraggebers oder aus anderen Gründen ausnahmsweise nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.

(3) Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und mb-systems kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot von mb-systems entweder schriftlich oder per E-Mail annimmt und mb-systems die Auftragsbestätigung vom Auftraggeber schriftlich, per Telefax oder per E-Mail zugeht. Der Auftraggeber erkennt mit der Buchung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mb-systems an.

(4) Die Auftragsbestätigung des Auftraggebers gilt als verbindliche Annahme der in der Bestätigung genannten Auftragsinhalte. Die Annahmefrist eines Auftrages für mb-systems beträgt 14 Werktage ab dessen Zugang.

(5) Auftraggeber können die Dienstleistungen von mb-systems nicht nur über die in Absatz 1 genannte Webseite buchen, sondern auch mündlich oder per Telefon.

(6) Bei offensichtlichen Druck-, Schreib- oder Rechenfehlern, die sich auf das Angebot, die Vertragsvereinbarung, die Rechnung oder die Auftragsbestätigung beziehen, ist mb-systems berechtigt, entsprechende Anpassungen bzw. Korrekturen vorzunehmen.

(7) Erfolgt die Annahme durch den Auftraggeber unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen an, so gilt dies als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag. Ein Vertrag kommt in diesem Fall erst durch eine Bestätigung von mb-systems zustande.

(8) Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den bestellten Waren und/oder gebuchten Dienstleistungen werden Ihnen per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf unserer Webseite abrufbar. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch uns erfolgt nicht.

(9) Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung gestellte Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich Ihrer Information. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung hat der deutsche Text Vorrang.

  •  4 Vertragsdauer, Kündigung

(1) Die Dauer des Vertrags sowie der Zeitpunkt der Leistung ergeben sich aus den spezifischen Vereinbarungen zwischen mb-systems und dem Auftraggeber.

(2) Eine Kündigung während der Webseiten-Erstellung ist nicht möglich, sofern der vorab vereinbarte funktionale sowie optische Leistungsumfang eingehalten wird. Bei ungenau definierten Designansprüchen herrscht Gestaltungsfreiheit.

(3) Fortlaufende Leistungen sind bis zum 14. Kalendertag des begonnenen Monats zu kündigen. Bei ausbleibender Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Monat. Sofern nicht anders vereinbart, ist bei fortlaufenden Leistungen von einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten auszugehen.

(4) Das Recht zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

  •  5 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

(1) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Alle Preisangaben sind in Euro zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Preise – Irrtum und Druck- bzw. Tippfehler vorbehalten – auf die jeweils dargestellten Dienstleistungen der Internetseite von mb-systems gemäß entsprechender Beschreibung. Es handelt sich dabei aber nicht um einen abschließenden Katalog. Der Aufraggeber hat vielmehr die Möglichkeit, bei mb-systems einen individuellen Kostenvoranschlag – abgestimmt auf die jeweiligen Bedürfnisse des Auftraggebers - einzuholen.

(2) Liegt zwischen Auftragserteilung und Leistungserbringung ein Zeitraum von 3 (drei) Monaten, ist mb-systems berechtigt die vertraglich vereinbarten Preise anzupassen, wenn sich die Marktpreise für die vertraglich vereinbarte Leistung wesentlich erhöht haben. Dies ist regelmäßig bei einer Erhöhung um mehr als 10 % der Fall.

(3) Die Zahlung erfolgt mittels Banküberweisung, mittels Dauerauftrag (bei Ratenzahlungsplänen und Betreuungsverträgen), mittels Lastschrift im SEPA-Verfahren (sofern dies dem Auftraggeber explizit angeboten wird). Unsere Bankverbindung lautet:

Frankfurter Sparkasse

IBAN: DE58 5005 0201 0329 0363 86

SWIFT-BIC: HELADEF1822

(4) Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsmodalitäten für Internetseiten: 50 % Anzahlung der vereinbarten Vergütung bei Beauftragung, 50 % Restzahlung bei Präsentation der programmierten Betaversion. Die Live-Schaltung der Webseite auf auftraggebereigenen Infrastrukturen oder bei Fremdhostern erfolgt nach Gutschrift der Restzahlung auf dem Konto von mb-systems.

(5) Die Zahlungsfrist des Auftraggebers beträgt ab Rechnungseingang per E-Mail (PDF-Datei) oder per Post 7 (sieben) Tage und wird ohne Abzug zur Zahlung fällig, falls keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.

Monatliche Vergütungen sind bis zum jeweils 10. Werktag des Kalendermonats für den Monat, in dem die Leistung erbracht wird, zu zahlen.

(6) Zahlungen gelten erst mit Gutschrift des Betrages auf dem in der Rechnung mitgeteilten Konto von mb-systems als erfolgt. Bis zur vollständigen Bezahlung der vertraglichen vereinbarten Vergütung verbleiben alle Rechte an den erbrachten Leistungen bei mb-systems.

(7) Im Falle eines Zahlungsverzuges des Auftraggebers von mehr als 3 (drei) Werktagen bei fortlaufenden Leistungen wie bspw. Hosting, Webseiten-Wartung etc., ist mb-systems berechtigt, die vertraglich geschuldete Leistung einzustellen und die Internetpräsenz des Auftraggebers zu sperren, bis der Auftraggeber alle vertraglich geschuldeten Zahlungen erbracht hat. Zur Wiederaufnahme der Arbeiten und eventueller Freischaltung der Internetpräsenz wird eine sog. Reaktivierungspauschale in Höhe von EUR 50,00 erhoben.

(8) Im Falle eines Zahlungsverzuges von individuell vereinbarten Teilleistungen wie bspw. Webseiten-Erstellung, Suchmaschinenoptimierung etc., ist mb-systems zur sofortigen Einstellung aller Dienstleistungen und Lieferungen berechtigt. Die Weiterarbeit kann von der Begleichung von Abschlagszahlungen abhängig gemacht werden.

(9) Bei Zahlungsverzug beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 9 %-Punkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt hiervon unberührt.

(10) Sie sind zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit ihre Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind Sie nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

  •  6 Widerrufsrecht

Als Verbraucher steht Ihnen nach Maßgabe der nachfolgend aufgeführten Belehrung ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Manuela Brockmann,

mb-systems,

Am Weißen Berg 5,

61476 Kronberg,

Tel.: +49 (0) 6173 – 995 9650,

E-Mail: info@mb-systems.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Besondere Hinweise

 

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher

 

  • ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und
  • seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An

Manuela Brockmann,

mb-systems,

Am Weißen Berg 5,

61476 Kronberg,

E-Mail: info@mb-systems.de

  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (°) den von mir/uns (°) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (°)
  • Bestellt am (°)/erhalten am (°)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

  •  7 Webdesign – Leistungen

  1. Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand von Webdesign-Leistungen ist die Entwicklung und Erstellung einer Website für den Auftraggeber, mit welcher dieser im Internet auftreten kann. Die Website setzt sich aus einer Mehrzahl einzelner Webseiten (html-, shtml-, xml-, asp-, php- oder sonstige Datei) zusammen. In den Programmcode der Webseite/n werden weitere Elemente (wie Bild-, Ton- oder Videodateien oder interaktive Programmcodes in anderen Programmiersprachen) eingebunden. Falls ein Content-Management-System (CMS) als Grundlage der Webseite verwendet wird, umfasst die Webdesign-Leistung auch die Konfiguration des CMS sowie entsprechender Erweiterungen (Plugins).

  1. Entwicklung der Webseite durch mb-systems

(1) mb-systems entwickelt zunächst ein Konzept für die Website, dass die geplante Anzahl und die wesentlichen Elemente jeder einzelnen Webseite sowie ihre Verknüpfung untereinander aufzeigen.

Für das Konzept der Website verpflichtet sich mb-systems zur Vorlage von einem Konzeptvorschlag. Der Konzeptvorschlag wird mit dem Kunden besprochen bzw. erörtert und falls erforderlich geändert.

(2) Der Konzeptvorschlag basiert auf den Daten, die mb-systems durch den Kunden übermittelt bekommen hat.

(3) Nach Vorlage des Konzeptvorschlags hat der Auftraggeber den von ihm gewünschten Vorschlag innerhalb von zwei Wochen gegenüber mb-systems schriftlich freizugeben. Erfolgt keine Freigabe und fehlt es an einer Ablehnung bestimmter Merkmale eines der Konzeptvorschläge, so kann mb-systems nach Ablauf der Zweiwochenfrist auf der Basis eines nicht gerügten Konzepts mit der Erstellung der Website fortfahren. Lehnt der Auftraggeber den Konzeptvorschlag/die Konzeptvorschläge von mb-systems in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Auftraggebers Rechnung tragender Version mehr als drei Mal ab, so hat mb-systems das Recht, den Vertrag zu beenden und die für die Konzeptentwicklungsphase anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene anteilige Vergütung zu verlangen.

(4) Nach Freigabe des Konzeptvorschlags durch den Auftraggeber erstellt mb-systems auf dessen Grundlage zunächst einen Prototypen der Webseite. Dieser Prototyp hat den geplanten Seitenaufbau (Optik und inhaltliche Elemente), die Struktur und die Navigation der einzelnen Webseiten sowie ihre Verknüpfung untereinander anzudeuten. Konkrete Inhalte können mit Blindtext und Platzhaltern angedeutet werden. Für die Freigabe des Prototypen gilt Absatz 3 entsprechend.

  • Erstellung der Webseite durch mb-systems

(1) Nach Freigabe des Konzepts durch den Auftraggeber oder dem rügelosen Verstreichen der Zwei-Wochen-Frist gem. § 7 II. Absatz 3 Satz 2 dieser Bedingungen erstellt mb-systems die Website entsprechend dem individuell vereinbarten Leistungsumfang. Dabei hat mb-systems die gemäß II. (1) dieses Vertrages festgelegten Elemente in der im Konzept vorgesehenen Art und Weise in die Website aufzunehmen.

(2) mb-systems hat die programmierten Webseiten wie folgt zu optimieren:

  • Browser: Die am meisten genutzten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gängigen Browserarten,
  • sowie mobilen Endgeräten.

Die erstellten Seiten haben bei Verwendung der Browserversion, für die sie optimiert wurden, fehlerfrei und ohne Beeinträchtigung der Seitenoptik abrufbar zu sein. Hyperlinks, die auf Unterseiten innerhalb der erstellten Website verweisen, müssen einwandfrei funktionieren. Für sonstige Hyperlinks ist eine Funktionskontrolle im Zeitpunkt ihrer Anlage vorzunehmen. Benötigte Browser-Plugins müssen entweder in der Browserversion, für die die Seite optimiert wurde, standardmäßig enthalten sein oder durch Anklicken von nicht mehr als zwei weiteren Links herunterladbar gemacht werden.

(3) Soweit die Beschaffung von Inhaltselementen der Website (wie Bild-, Ton-, Videodateien, Texte, Logos, interaktive Elemente, Software u.a.) nicht gem. § 7 VI. Absatz 2 dieser Bedingungen Sache des Auftraggebers ist, verpflichtet sich mb-systems, diese Elemente vorrangig aus allgemein zugänglichen Datenbanken und nur ersatzweise direkt vom Rechteinhaber, zu beschaffen sowie die betreffenden Nutzungsrechte im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu erwerben.

(4) mb-systems hat die erstellte Website nach Fertigstellung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers zu übertragen. Wir können dies durch Heraufladen der Daten auf einen vom Auftraggeber angegebenen und durch Übermittlung der Zugangsdaten zugänglich gemachten Server, durch Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige, dem Auftraggeber zumutbare Weise bewerkstelligen. Auf Wunsch des Auftraggebers ist mb-systems verpflichtet, beim Heraufladen der erstellten Website auf einen Webserver telefonisch Hilfestellung zu leisten und an einer Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Website teilzunehmen.

  1. Urheberrechtliche Nutzungsrechtseinräumung, Namens- und Kennzeichenrechte

(1) Die an der Gesamt-Website, den einzelnen Unterseiten sowie ggf. eingebundenen Elementen entstehenden Urheberrechte liegen bei mb-systems.

Sämtliche Nutzungsrechte hieran für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten räumt mb-systems ausschließlich und ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung vollumfänglich dem Auftraggeber ein. Die Rechtseinräumung ist insbesondere nicht auf Nutzungen im Internet beschränkt, sondern umfasst auch die Verwertung auf andere Arten und Weisen, z.B. in Rundfunk und Fernsehen, auf CD-ROM, in Printversionen sowie auf alle anderen möglichen Arten.

Die Nutzungsrechte bleiben auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und mb-systems bis zum Ende der gesetzlichen Schutzfrist beim Auftraggeber. Die Nutzungsrechtseinräumung gilt auch für Rechte, die auf Grund neuer Gesetzeslage oder aus anderen Gründen nachträglich entstehen. Alle Rechte sind durch den Auftraggeber ganz oder teilweise weiter übertragbar und unterlizenzierbar. Die Rechtseinräumung wird gemäß § 158 Absatz 1 BGB jedoch erst wirksam, wenn der Auftraggeber die gem. V. dieses Vertrages geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hat. mb-systems kann eine Verwertung der Website oder einzelner Elemente vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte nach diesem Paragraphen findet dadurch nicht statt.

(2) Im Hinblick auf etwaig von dieser Nutzungsrechtseinräumung nicht erfasste Nutzungsarten räumt mb-systems dem Auftraggeber eine Option zu angemessenen Bedingungen sowie ein Eintrittsrecht in jeden Vertrag zwischen mb-systems und einem Dritten in Bezug auf die vertragsgegenständliche Website und alle hierfür geschaffenen Werke zu denselben Bedingungen ein.

(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Website auch in Verbindung mit anderen Werken auszuwerten, sie zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen, sie selbst oder durch andere Webdesigner umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprachen zu übersetzen. mb-systems wird in Bezug auf die Website oder einzelne Webseiten keinen Entstellungsschutz in Anspruch nehmen, außer wenn ein gröblicher Verstoß gegen seine Urheberpersönlichkeitsinteressen vorliegt. Im Zweifel kann mb-systems verlangen, dass es im Zusammenhang mit der veränderten Website nicht bzw. nicht mehr genannt wird. In Bezug auf von mb-systems geschaffene Elemente der Website, wie z. .B Texte, Bilder oder interaktive Elemente, nimmt mb-systems Entstellungsschutz nur in Fällen gröblichen Verstoßes gegen seine Urheberpersönlichkeitsinteressen in Anspruch, es sei denn, der Auftraggeber hat an ihrer uneingeschränkten Verwertbarkeit kein berechtigtes Interesse.

(4) mb-systems ist nichtausschließlich berechtigt, die vertragsgegenständliche Website jederzeit zu Demonstrationszwecken oder als Referenz für seine Arbeit zu benutzen. Zu diesem Zwecke kann er u.a. Vervielfältigungen einzelner Teile der Website (z.B. Thumbnails), insbesondere der Startseite, herstellen, die Website öffentlich zeigen, ausstellen, vorführen, senden oder auf sonstige Weise verwerten. Es muss hierbei jedoch stets auf die Rechte des Auftraggebers Rücksicht nehmen, auf diese an der üblichen Stelle hinweisen und diesen nennen. Das Recht erstreckt sich auf die vertragsgegenständliche Website in der von mb-systems abgelieferten Version sowie auf spätere Versionen, sofern der ursprüngliche Gestaltungsgehalt gegenüber den Veränderungen nicht völlig in den Hintergrund getreten ist. Bei der Nutzung nicht mehr vom Auftraggeber genutzter (inaktueller) Versionen der Website ist auf die berechtigten Interessen des Auftraggebers (z.B. an einer Entfernung rechtswidriger, anstößiger oder veralteter Inhalte oder an einem völlig veränderten Designkonzept) angemessene Rücksicht zu nehmen; insbesondere kann mb-systems verpflichtet sein, nur noch die aktuelle, auch seitens des Auftraggebers öffentlich zugängliche Version der Website zu nutzen, soweit diese noch in erheblichem Umfang Arbeitsergebnisse von ihm enthält.

(5) mb-systems ermächtigt den Auftraggeber als Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte hiermit unwiderruflich, die ihm übertragenen Rechte gegen Rechtsverletzer jederzeit im eigenen Namen geltend zu machen, insbesondere im eigenen Namen gegen jede unzulässige Verwendung der Website, einzelner Webseiten oder einzelner Elemente vorzugehen. Das Recht von mb-systems, selbst gegen diese unzulässigen Verwendungen vorzugehen, ist ausgeschlossen.

(6) mb-systems hat Anspruch auf Nennung seines Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf jeder von ihm erstellten Webseite. Er darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, ihn ohne Zustimmung des Webdesigners zu entfernen. Bei nachträglichen Veränderungen der Website, die über deren bloße Aktualisierung hinausgehen, hat der Auftraggeber den Copyright-Vermerk entsprechend zu aktualisieren und auf die nachträgliche Veränderung hinzuweisen.

(7) Sämtliche an der Website oder einzelnen ihrer Teile oder durch Benutzung auf der Website entstehende Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte liegen beim Auftraggeber.

(8) mb-systems ist verpflichtet, dem Auftraggeber – gegen Zahlung von 60 EUR pro Stunde nach Aufwand bzw. den nachgewiesenen Kosten bei käuflich erworbenen Tools – den Source-Code bzw. die Projekt-Original-Dateien der von ihm verwendeten Tools auch solcher von ihm programmierter Elemente der Website herauszugeben, bei denen diese aus der fertig gestellten Website nicht ohne weiteres direkt ablesbar oder rekonstruierbar sind.

  1. Vergütung und Auslagenersatz

(1) mb-systems erhält für seine Leistungen die vertraglich vereinbarte Vergütung.

(2) Erbringt mb-systems im Einvernehmen mit dem Auftraggeber Leistungen, die über den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtung hinausgehen, oder erbringt er Leistungen, die erst auf Grund von Pflicht- oder Obliegenheitsverletzungen des Auftraggebers erforderlich geworden sind, so erhält er hierfür eine zusätzliche Vergütung i.H.v. 60 EUR pro Stunde.

(3) Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern mb-systems im Zahlungszeitpunkt der Umsatzsteuerpflicht unterliegt oder auf sie optiert hat und dies dem Auftraggeber jeweils bekannt ist. Entsteht die Umsatzsteuerpflicht oder die Option auf sie nachträglich, so kann die Mehrwertsteuer bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres unter Vorlage der Mehrwertsteuerpflicht-Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes gegen Rechnungsstellung nachgefordert werden. Danach erlischt die Forderung auf Umsatzsteuer-Erstattung.

(4) mb-systems hat Anspruch auf Ersatz seiner folgenden Auslagen:

  • Ausgaben, die mb-systems zur Beschaffung von Inhaltselementen durch mb-systems § 7 III. Absatz 3, § 7 VI Absatz 3 dieses Vertrages für erforderlich halten durfte (z B Lizenzgebühren);
  • Ausgaben, die mb-systems zur Beschaffung der Internet-Domain(s) für erforderlich halten durfte;
  • Ausgaben, die mb-systems zur Beschaffung von Webserver-Speicherplatz für erforderlich halten durfte;
  • Ausgaben, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber die nochmalige Änderung von bereits freigegebenen Teilen der Website verlangt, deren Änderung gem. § 7 IX. Absatz 2 dieses Vertrages nicht mehr verlangt werden konnte.
  • Sonstige Auslagen: wie Reisekosten und Spesen für Schulungen und Workshops.

  1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat mb-systems alle zur Entwicklung des Konzepts (bzw. Prototypen) notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und Wünsche rechtzeitig zu äußern.

(2) Spätestens nach Freigabe des Konzepts (bzw. des Prototypen) hat der Auftraggeber mb-systems alle zur Entwicklung und Erstellung der Website erforderlichen Inhalte in folgender Form zur Verfügung zu stellen:

  • Texte: . . . . . . (z.B. scanbare Druckseiten, Word-Dokumente, .rtf)
  • Bilder, Grafiken (inkl. Logos, ggf. Buttons): . . . . . . (z.B. .jpg, .gif, .psd, .tif, scanbare Photoabzüge)
  • Videos: . . . . . . (z.B. YouTube-Link, Flash, HTML5, windows media, MPG, DVD)
  • Informationen für interaktive Funktionen: . . . . . .

Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Auftraggeber verantwortlich.

(3) Der Auftraggeber hat mb-systems folgende Informationen spätestens unverzüglich nach Freigabe des Konzepts (bzw. des Prototypen) in folgender Form zur Verfügung zu stellen:

  • Vorgaben und Weisungen für die Gestaltung der Website: schriftlich oder per -Mail;
  • technische Vorgaben (URL, Host, Mailweiterleitung u.Ä.): schriftlich oder per -Mail;
  • Sofern mb-systems zum Heraufladen der fertigen Website auf einen Webserver berechtigt oder verpflichtet ist, so hat der Auftraggeber so bald als möglich, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Website die Zugangsdaten (URL, Benutzername und Passwort) des betreffenden Servers zur Verfügung zu stellen.

Metatext-Informationen werden mit dem Kunden individuell vereinbart.

  • Aufklärungspflichten/Eintrag in Suchmaschinen

(1) Aufgrund der besonderen Sachkunde von mb-systems ist diese dem Auftraggeber zur Aufklärung und Beratung über die Besonderheiten, Möglichkeiten und Verkehrssitten im Internet verpflichtet. Sie erstreckt sich insbesondere auch auf die Frage, ob bestimmte, vom Auftraggeber gewünschte Gestaltungen oder Inhalte überhaupt umgesetzt werden können und der Erfahrung nach dem vom Auftraggeber angestrebten Zweck dienlich sind. Die Aufklärungspflicht erstreckt sich auch auf rechtliche Gegebenheiten, sofern diese innerhalb der beteiligten Verkehrskreise als bekannt vorausgesetzt werden können und mb-systems sie kannte.

(2) mb-systems ist verpflichtet, die fertig gestellte Website bei Google einzutragen bzw. sie im Rahmen des rechtlich Zulässigen auf Auffindbarkeit zu optimieren.

  • Leistungszeit und Kündigung

(1) Der gem. § 7 II. Absatz 1 Satz 2 geschuldete Konzeptvorschlag ist dem Auftraggeber wie im Angebot vereinbart nach Beginn der Auftragsarbeiten vorzulegen. Die Nichteinhaltung dieses Termins ist für mb-systems unschädlich, wenn und soweit die Verzögerung auf der Verletzung von Pflichten oder Obliegenheiten durch den Auftraggeber beruht.

(2) Die Fertigstellungszeit der Website ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Die Nichteinhaltung des vertraglich festgelegten Termins ist für mb-systems unschädlich, wenn und soweit die Verzögerung auf der Verletzung von Pflichten oder Obliegenheiten durch den Auftraggeber beruht.

(3) Der Webdesignvertrag kann von beiden Seiten bei erheblichen Pflichtverletzungen des anderen Teils vorzeitig beendet werden, insbesondere wenn mb-systems die weitere Erfüllung ablehnt, der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten gem. § 7 VI. dieser Bedingungen nachhaltig nicht nachkommt oder der Auftraggeber fällige Abschlagszahlungen gem. § 7 V. Absatz 4 dieser Bedingungen nicht leistet. Die Beendigung dieses Vertrages setzt eine vorherige Mahnung bzw. Abmahnung und Nachfristsetzung voraus, es sei denn die weitere Vertragserfüllung ist unmöglich oder von der anderen Vertragspartei ernsthaft und endgültig abgelehnt worden.

(4) Der Auftraggeber kann den Vertrag darüber hinaus auch ohne wichtigen Grund jederzeit beenden. Hiervon bleibt der Vergütungsanspruch von mb-systems jedoch unberührt, abzüglich ersparter Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung des bisherigen Arbeitsergebnisses oder der für den Auftraggeber vorgesehenen Kapazitäten.

(5) Bei wirksamer Beendigung dieses Vertrages durch den Auftraggeber gehen die Nutzungsrechte gem. § 7 IV. an bereits erstellten Webseiten sowie das Eigentum an allen Verkörperungen hiervon gegen Zahlung in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistungen auf den Auftraggeber über.

  1. Abnahme und Zahlung

(1) Nach Fertigstellung der Website und vor der Übertragung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers gem. § 7 III. Absatz 4 dieser Bedingungen ist der Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen zu ihrer schriftlichen Abnahme verpflichtet, sofern sie den vertraglichen Spezifikationen sowie dem freigegebenen Konzept (bzw. Prototypen) entspricht.

(2) mb-systems ist jederzeit berechtigt, dem Auftraggeber Teile der Website zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen, die der Auftraggeber zu erteilen hat, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist und den Spezifikationen sowie dem Konzept (bzw. dem Prototypen) entspricht. Einmal abgenommene Teile der Website können vom Auftraggeber später nicht mehr abgelehnt oder ihre Änderung verlangt werden, soweit nicht Umstände vorliegen, die der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht erkennen konnte. Umfang und Zeitpunkt der Vergütungspflicht bleibt von einer Teilabnahme unberührt und richtet sich ausschließlich nach den Absatz 1 und 3 dieser Klausel sowie nach VII. dieser Bedingungen.

(3) Nach der Gesamt-Abnahme und vor der Live-Schaltung der Webseite der fertig gestellten Website ist die Gesamtvergütung, abzüglich bereits geleisteter Abschlagszahlungen, dem Auftraggeber in Form einer Schlussrechnung in Rechnung zu stellen. Der offene Betrag ist innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Vergütung ist auf das in der Rechnung angegebene Konto von mb-systems einzuzahlen.

(4) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, so hat er Verzugszinsen in Höhe von 9 % pro Jahr zu zahlen, sofern er nicht nachweist, dass der tatsächliche Schaden geringer ist. Ist an dem Rechtsgeschäft ein Verbraucher beteiligt, so beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz. Die Möglichkeit von mb-systems zur Geltendmachung weitergehender Ansprüche aus dem Verzug bleibt unberührt.

  1. Gewährleistung und Haftung

(1) Für Mängel an der Funktionsfähigkeit der Website (auch im Hinblick auf die in § 7 III. Absatz 2 spezifizierten Browserversionen) nach dem Stand der Technik haftet mb-systems grundsätzlich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der §§ 633 ff. BGB. mb-systems haftet auch dafür, dass die erstellte Website den vertraglichen Spezifikationen und dem Konzept (bzw. dem Prototypen) in der freigegebenen – oder der Freigabe gem. § 7 II. Absatz 3 Satz 2 und § 7 II. Absatz 4 Satz 3 dieser Bedingungen gleichgestellten – Form entspricht. Für Rügen bezüglich der künstlerischen Ausgestaltung haftet mb-systems nicht.

Nach Meldung eines Mangels in der Funktionstüchtigkeit der Website während der Gewährleistungsfrist wird mb-systems bis zu dessen Behebung eine Zwischenlösung bereitstellen, soweit dies möglich und im Hinblick auf die Auswirkungen des Mangels angemessen ist.

(2) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet mb-systems nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Diese Haftungsreduktion gilt auch für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB. Im Übrigen ist die Haftung im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzungen, auf den Ersatz der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.

(3) mb-systems garantiert, dass die von ihr selbst erstellten oder beschafften Inhalte sowie die Gestaltung und die von ihr eingebrachten Ideen zur Konzeption der Gesamt-Website nicht in rechtswidriger Weise in Urheberrechte Dritter eingreifen. mb-systems stellt den Auftraggeber hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(4) Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt mb-systems hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihr die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(5) Für Verletzungen von Wettbewerbsrecht und ähnliche Verstöße, die auf der Konzeption der Gesamt-Website beruhen, haftet mb-systems nur, wenn sie durch ihre spezielle Ausgestaltung der Website entstanden sind und auf von ihr eingebrachten Ideen beruhen. Für Verstöße, die einem vom Auftraggeber verfolgten Businessmodell inhärent sind, haftet mb-systems nicht. Im Übrigen haftet mb-systems für Rechtsverstöße nur, wenn mb-systems den Rechtsverstoß kannte und daher ihre Aufklärungspflichten gem. § 7 IX. dieser Bedingungen verletzt hat.

  •  8 Mitwirkungspflicht

(1) Außer den vertraglich ausdrücklich festgelegten Mitwirkungs- und Beistellpflichten kann mb-systems von dem Auftraggeber weitere Mitwirkungs- oder Beistellleistungen verlangen, soweit diese für die ordnungsgemäße Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich und für den Auftraggeber zumutbar sind, und keinen zusätzlichen Aufwand bei ihm generieren, der seinen Business Case beeinträchtigt.

(2) Der Auftraggeber kann die ihm obliegenden Mitwirkungs- und Beistellpflichten selbst erfüllen oder Dritte mit der Erfüllung dieser Pflichten beauftragen.

(3) Soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, erbringt der Auftraggeber seine Mitwirkungs- und Beistellpflichten für mb-systems unentgeltlich.

(4) mb-systems wird den Auftraggeber frühzeitig auf Art, Umfang, Zeitpunkte und sonstige Details der von ihm zu erbringenden Mitwirkungs- und Beistellleistungen hinweisen, es sei denn, die jeweiligen Details der Mitwirkungs- und Beistellleistungen ergeben sich aus den Vertragsdokumenten.

  •  9 Geheimhaltung

(1) Die Parteien haben alle vertraulichen Informationen, die eine Partei der anderen Partei aufgrund eines geschlossenen Vertrags mitteilt oder von der anderen erhält, vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zweck der Leistungserbringung zu nutzen. Vertrauliche Informationen bezeichnet alle Informationen, Zugangsdaten, Passwörter und Dokumente, inklusive der Dokumente dieses Vertrags, die entweder ausdrücklich als „vertraulich“ gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen oder der Art der Information selbst ergibt. Informationen, die allgemein bekannt sind oder die durch die andere Partei ausdrücklich von der Vertraulichkeit ausgenommen wurden, sind nicht als vertraulich anzusehen.

(2) Diese Informationen dürfen nur an solche Personen weitergegeben werden, die sie zur Durchführung des Vertrags kennen müssen. Diese Personen sind schriftlich zur Geheimhaltung nach diesen Bestimmungen zu verpflichten. Vertrauliche Informationen in diesem Sinne sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

(3) Die Offenlegung vertraulicher Informationen bedarf der vorherigen Zustimmung durch die Partei, deren vertrauliche Informationen offengelegt werden sollen. Dies gilt nicht, wenn die offenlegende Partei zur Offenlegung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet ist. In diesen Fällen ist die offenlegende Partei dazu verpflichtet, die Partei, deren vertrauliche Informationen offengelegt wurden, über die Offenlegung unverzüglich zu informieren.

(4) Legt eine Partei vertrauliche Informationen der anderen Partei offen, ohne die vorherige Zustimmung erhalten zu haben und liegt auch kein Fall des Absatzes 3 Satz 2 vor, muss die offenlegende Partei an die Partei, deren Informationen offen gelegt wurden, eine angemessene Vertragsstrafe zahlen, die im Streitfall durch ein ordentliches Gericht festgelegt wird.

(5) Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, tritt die Pflicht zur Zahlung einer Vertragsstrafe nicht ein, wenn der Vertragspartner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

  •  10 Haftungsbeschränkung

(1) Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Auftraggeber regelmäßig vertrauen dürfen. Im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

(2) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(3) mb-systems haftet bei der Verwendung von Softwaresystemen, - komponenten oder -lizenzen anderer Hersteller nicht für die Beschaffenheit und Sicherheitslücken oder sonstige Fehler dieser Fremdsoftware. Dies gilt insbesondere bei der Verwendung von Open Source Software (z.B. WordPress) oder Erweiterungen (z.B. Wordpress-Plugins). Die Fehlersuche und Fehlerbehebung ist im Zweifel kostenpflichtig und wird gesondert in Rechnung gestellt. Die Beweislast obliegt insoweit mb-systems.

  •  11 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Königstein im Taunus.

(4) Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 haben. Einzelheiten dazu finden sich in Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@mb-systems.de. Wir weisen nach § 36 VSBG darauf hin, dass wir nicht verpflichtet sind, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

 

November 2018